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Gutachten
Erstellung von
Gutachten:
Erstellung von
Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt
- im Rahmen der
Erbschafts- und Schenkungssteuer
- bei Entnahme
von
Grundstücks- und Gebäudeanteilen
aus dem
Betriebsvermögen
Im Falle einer
Schenkung oder Erbschaft eines bebauten oder unbebauten
Grundstückes setzt das Finanzamt zunächst den anzunehmenden
„gemeinen Wert“ aufgrund des §9 Abs. BewG (Bewertungsgesetz)
fest. Da es sich dabei
um eine sehr pauschale Bewertung handelt, wird dem
Beschenkten oder Erben eingeräumt, den Verkehrswert durch
ein entsprechendes Verkehrswertgutachten ermitteln zu
lassen, was u. U. eine erhebliche Steuerersparnis nach sich
ziehen kann.
Für den Nachweis des niedrigeren Wertes müssen die für die
Verkehrswertermittlung erlassenen Vorschriften des
Baugesetzbuches und der Wertermittlungsverordnung
berücksichtigt werden. Meine Verkehrswertgutachten werden
stets unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen
Bestimmungen
und wirtschaftlichen Veränderungen erstellt und erfüllen
somit alle Anforderungen des § 198 BewG.
Das Verkehrswertgutachen
Der Verkehrswert ist der durch einen Sachverständigen
ermittelte momentane Marktwert einer Immobilie. Die
sachgerechte Bewertung ist z.B. erforderlich für einen
späteren Verkauf, Erbauseinandersetzungen oder
Ehescheidungen. Üblicherweise benötigt man dies für
unbebaute Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen,
Wohnimmobilien und Renditeobjekte, Gewerbe- und
Industrieobjekte oder Spezialimmobilien (z. B.
denkmalgeschützte Villen, Einzelhandel,
Hotel/Pensionen/Gastronomie).
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